Allgemeine Geschäftsbedingungen
von www.kliniken.de und jobs.kliniken.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Werbeflächen auf der VIVAI Software AG WebSite mit der URL: https://www.kliniken.de
- Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der VIVAI Software AG (im folgenden: VIVAI) sind öffentlich im World Wide Web unter https://jobs.kliniken.de/agb zugänglich. Sie enthalten die verbindlichen Bestimmungen hinsichtlich des Anzeigenangebotes. Mit dem Erteilen eines Anzeigenauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Gültigkeit, wenn VIVAI diesen im Einzelfall nicht widerspricht.
- “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Insertionsvertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrere Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web. Grundlage eines Anzeigenauftrages sind alle innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen. Mit Vertragsabschluß, spätestens mit dem Erscheinen der ersten Anzeige tritt die Laufzeit eines Insertionsvertrages in Kraft.
- Angebote von VIVAI sind in jedem Fall freibleibend. VIVAI behält sich nach freiem Ermessen vor, Anzeigenaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrages durch VIVAI, durch Einstellen in die Internetseite www.kliniken.de oder durch sonstige Erbringung des Insertionsauftrages zustande.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens zum Anzeigenschluß. Anzeigenschluß ist vier Tage vor Schaltungsbeginn. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob der Anzeigenauftrag fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichem Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlust sind ausgeschlossen.
- VIVAI behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge abzulehnen oder anzunehmen. Sie kann die Annahme oder Ablehnung auf die Anwendung einheitlicher Grundsätze wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige stützen. VIVAI behält sich auch die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen (Grafik, Anzeigentext, Alt-Text, Klicktext) vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeigenunterlagen strafbare oder rechtswidrige Inhalte enthalten, die das Ansehen der VIVAI schädigen können oder auf solche verweisen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Die Beachtung des Wettbewerbsrechts sowie nationaler- und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Erhält VIVAI erst nach der Auftragsbestätigung oder teilweiser Auftragsausführung Kenntnis über die vorbezeichneten Umstände, ist VIVAI berechtigt, das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber stellt VIVAI in allen diesen Fällen von eigenen Schäden und Ansprüchen Dritter frei.
- Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten Anzeigenaufträge trotzdem Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag an sich unter allen Umständen als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzvorschriften werden die tariflichen Sätze berechnet. Der Ausschluss von Mitbewerbern auf der Internetseite gilt als nicht vereinbart.
- Eine Anzeige, die nicht als solche erkennbar ist, kann von VIVAI mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet werden.
- Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.
- Eine Stornierung von fest erteilten Aufträgen ist möglich. Sie muß schriftlich bei VIVAI eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 4 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen vor Schaltungsbeginn der Anzeige werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 30% des Netto-Auftragswerts berechnet. Storniert der Auftraggeber während der laufenden Insertion, berechnet VIVAI eine Stornierungsgebühr von 50% des noch nicht abgegoltenen Auftragswertes. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit dem angeglichenen Rabattsatz in Rechnung gestellt.
- Eine Zugriffsgarantie wird nicht gegeben. Ein Anspruch auf Zugriffsauswertung besteht nicht.
- Bei Änderungen der Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Aufträge, und zwar bei Preissenkungen sofort, bei Preiserhöhung soweit der Auftraggeber nicht binnen einer Frist von 4 Wochen widerspricht.
- Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Auftraggeber an die Preisliste von kliniken.de zu halten. Die von Kliniken.de gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Eine Aufteilung von gekauften Anzeigenkontingenten auf mehrere Agenturkunden mit Weitergabe eines Teils oder des vollständig Rabattes ist ebenfalls untersagt.
- Durch höhere Gewalt, Streik, Rechtsstreitigkeiten, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben ausgeschlossen, sofern der VIVAI kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden kann.
- Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die VIVAI nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen. Die entsprechende Restrechnung, die gegebenenfalls zunächst auch nur für einen Teilbetrag erstellt werden kann, ist unabhängig davon, ob die gesamte Abnahmezeit bereits abgelaufen ist, zur Zahlung fällig.
- Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung am Erscheinungstag, spätestens zum jeweiligen Monatsende erstellt. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. VIVAI kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die VIVAI berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen oder den Auftrag fristlos zu kündigen.
- Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Anzeigenvertrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
- Bei teilweiser Nichterfüllung eines Rahmenauftrages durch den Auftraggeber muss dieser der VIVAI den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückerstatten.
- VIVAI behält sich das Recht vor, Anzeigenkollektive abzulehnen. Dieses Recht besteht auch für den Fall, dass VIVAI erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis von dem Kollektiv erhält. Für die Anwendung eines Konzernrabatts auf Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mindestens 50%igen Kapitalbeteiligung erforderlich.
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
- VIVAI wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG hingewiesen wird.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Dortmund.
- Auf alle Vertragsabschlüsse findet Deutsches Recht Anwendung.
VIVAI Software AG
Abt. Kliniken.de
Betenstr. 13-15
D-44137 Dortmund
Telefon: +49 231 914488-0
Fax: +49 231 914488-88
E-Mail: info@vivai.de
Vorstand: Thomas Horster-Möller, Dr. Bettina Horster
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Norbert Horster
Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Dortmund
HRB 14851
USt-IdNr. DE 18 18 57 854